In der Kampfmittelbeseitigung werden bei der Luftbildauswertung (s.a.) meist anhand stereoskopischer Detailanalysen u.a. Gefährdungs­ab­schätz­un­gen vor­genom­men, Kriegs­schä­den festgestellt, Belastungs­karten erstellt und es wird auch ganz konkret nach Hinweisen auf Blindgänger gesucht, denen dann gezielt am Boden nachgegangen werden kann.


(Abb.: Luftbild einer Befliegung nach einem allierten Bomben-angriff. Deutlich sind zahlreiche Bombentrichter zu sehen.)


Luftbilder - auch bei multitemporaler Auswertung! - sind letztlich immer Momentaufnahmen der jeweiligen Befliegungszeitpunkte. Zudem können Sichteinschränkungen durch Wolken, Nebel, Rauch, Bebauung, Vegetation oder Schattenwurf vorhanden sein. Ggf. sind event. Blindgängerhinweise wegen der Bodenverhältnisse, weiterer Kriegshandlungen (z.B. Schutt oder spätere Explosionen) oder bewußter Verfüllung und Schadensbeseitigung schlicht auch nicht oder nicht mehr erkennbar. Voraussetzungen für eine Auswertung sind außerdem ohnehin das Vorhandensein von Luftbildern und deren (bei anstehenden Baumaßnahmen auch rechtzeitige!) Verfügbarkeit. Nicht jede Bombardierung oder jeder Einzelbombenabwurf (spez. Notabwürfe), jeder Tieffliegerangriff und Artilleriebeschuß ist dokumentiert (insbesondere fotografisch). Zudem besteht die Möglichkeit von Vergrabungen (ggf. "wild" und sogar in der Nachkriegszeit) und der Gefahr einer Gefährdung durch keinesfalls zu unterschätzende (!) Klein- und Infanteriemunition.


Zur Erreichung verbindlicher "Freigaben" für Baugenehmigung, Erdbau, Bohrungen, Spezialtiefbau oder als alleinige Grundlage verantwortlicher Gefährdungsbeurteilungen sind Luftbilder alleine schon deshalb oft nicht geeignet!


Diese Maßgabe gilt meist auch dann, wenn im Luftbild keine Blindgängerverdachtspunkte und ggf. sogar überhaupt keine Bombardierungen oder Kriegshandlungen erkennbar sind!


Luftbilder und die Befunde bzw. Ergebnisse ihrer Auswertung müssen für korrekte und brauchbare Bewertungen und Nutzungen immer in einen entsprechenden Kontext eingebunden werden. Hierzu sind meistens landschafts- und/oder geländehistorische sowie kriegsgeschichtliche Grundlagen notwendig. Auch Geländenutzungen und deren Wechsel sowie insbesondere die Bebauungsgeschichte können von Bedeutung sein. Eine grundlegende Historisch-genetische Erkundung trägt dem Rechnung. Auf deren Basis erfolgt eine erste Einschätzung möglicher Kampfmittelbelastungen. Luftbildrecherche sowie ggf. folgende Luftbildbeschaffung und -auswertung sind in dieser Phase letztlich erstmal nur Teil der historischen Grundlagenermittlung.


Finden von Bombenblindgängern (konkrete Blindgängerverdachtspunkte anderer Munition per Luftbild direkt aufzuspüren ist ohnehin fast unmöglich!) ist daher nicht unbedingt primäres Ziel einer Luftbildauswertung! Diese gibt vor allem auch Aufschluß über relevante Nutzungen und event. Kriegsgeschehen oder unmittelbare Kampfhandlungen. Umgekehrt gilt, daß fehlendes "Entdecken" von Blindgängern nicht als ausreichender Beleg von Bombenblindgänger- oder gar Kampfmittelfreiheit gilt! Selbst fehlende Kriegsschäden und/oder fehlende Kampfspuren sind hierfür allenfalls Indizien und damit zumindest für sich alleine meist auch keine hinreichende Grundlage für fachtechnische "Sicherheit" und "Kampfmittelfreigaben".


In diesem Zusammenhang sei zudem darauf hingewiesen, daß auf Basis von reinen Luftbildauswertungen (ggf. sogar unter Berücksichtigung diesbzgl. ergänzender bekannter Umstände) manchmal zwar eine "Bombenblindgängerfreiheit" attestiert wird, u.U. sogar bestätigt wird, daß "keine Bedenken gegen die vorgesehene Nutzung oder Ausführung von Baumaßnahmen in Bezug auf Abwurfmunition" bestehen, dies wegen der so letztlich sogar ausdrücklichen Begrenzung auf Abwurfmunition ("Bomben") (!) aber ggf. keine tatsächlich ausreichend umfassende Grundlage einer standfesten Gefährungsbeurteilung für die Verantwortlichen in durchaus umfassenderem Bezug auf Kampfmittel darstellt, sondern eben nur ein Teil davon ist!


Eine event. Kampfmittelgefahr kann nicht ganz grundsätzlich von Hause auf auf "Bomben" bzw. "Bombenblindgänger begrenzt werden! Die verantwortliche Überlegung, welche Gefahren bei welchen Maßnahmen in welchem Umfang vorhanden sein könnten und wie diesen demnach von den Verantwortlichen (Eigentümer, Bauherr, "Zustandsstörer", Arbeitgeber, "verantwortliche Personen" etc.) ggf. zwingend zu begegnen wäre, ist in Bezug auf Kampfmittel mit Beauftragung einer "reinen Luftbildauswertung" ohne entsprechend genetisch-historischen Hintergrund daher nicht unbedingt befriedigend und "rechtssicher" bzw. eben auch "haftungsbefreiend" ausgeführt und gelöst!


Im Rahmen einer historisch-genetischen Recherche - bei der Luftbildauswertung eben ggf. nur einen Teil darstellt (!) - wird der Fragestellung Kampfmittelgefahr von EUGEO standardmäßig allgemeiner nachgegangen und diese dem AG entsprechend umfassender beantwortet. Nur eine solche "Luftbildauswertung", mit ihren erweiterten Aussagemöglichkeiten, kann bei entsprechender Ausgangslage im Idealfall einschlägige weitere konkrete Maßnahmen vor Ort obsolet machen, zumindest im Umfang möglichst aber auf tatsächliche Notwendigkeiten begrenzen.

Vollständige Verursachungsszenarien gem. BFR KMR 2018


Häufig (und je geringer im Umfang desto häufiger (!)) endet die gutachterliche "Luftbildauswertung" anderer Anbieter daher selbst beim Fehlen von konkreten Hinweisen mit dem ausdrücklichen Ausschluß einer Verwendung als Freigabe und der Empfehlung, ergänzend eine Fachfirma nach § 7 SprengG für Beratung zum weiteren Vorgehen und für ggf. notwendige Maßnahmen zuzuziehen.

Zum Zwecke einer "Baufreigabe" an Erdbauer und Spezialtiefbau-Firmen werden so allermeistens dennoch auch praktische Maßnahmen am Boden vor Ort notwendig.

Über universitären Hintergrund/Ausbildung bei Luftbildauswertungen (s.a.) weit hinaus verfügt EUGEO kompakt über umfassende Kompetenzen und alle einschlägigen Kenntnisse, Mittel und Erlaubnisse nach § 7 und § 20 SprengG sowie Haftpflichtversicherung auch dazu. So kann EUGEO praktisch in jedem Fall tatsächlich umfassende Bau- und/oder Kampfmittelfreigaben bewirken und folgend entsprechende Bescheinigungen/Testate erteilen.


EUGEO-Empfehlungen


- Größere Projekte und Bauvorhaben


Gerade bei größeren Projekten und Bauvorhaben empfehlen wir unsere rechtzeitige Konsultierung zu Beratung> und ggf. Historisch-genetischer Recherche mit Luftbildauswertung sowie darauf basierenden Gefährdungsbeurteilungen ggf. schon in der Planungsphase, in jedem Fall aber vor Beginn der Bauarbeiten, um Maßnahmen so möglichst auf tatsächliche Erfordernisse zuschneiden zu können, Zeitabläufe zu optimieren und Stillstände zu vermeiden.


- Kleinere Bauvorhaben


Bei kleineren Bauvorhaben ist aufgrund anderer Größenordnungen und Abläufe der Nutzen von Historisch-genetischen Recherchen und Luftbildauswertungen demgegenüber ggf. begrenzt. Je kleiner das Baufeld von Hause auf ist, desto weniger Sinn macht hier eine event. Differenzierung in Teilbereiche (- auch unter Kostenaspekten).


Absicherung und ggf. die Durchführung von Kampfmittelsondierung und event. Kampfmittelräumung sind nicht zwingend an das Vorhandensein einer "Luftbildauswertung" gebunden und eine event. dennoch resultierende Notwendigkeit ergänzender Maßnahmen (ggf. auch "nur" für Baufreigaben) ist damit nicht ausschließbar oder oft sogar bereits absehbar.


Werden solche dann notwendig, beeinflussen die Ergebnisse einer "Luftbildauswertung" die Arbeiten im Gelände kaum: Aus grundsätzlichen Sicherheitserwägungen können weder event. weitere Maßnahmen und deren Umfang, noch etwa deren "Genauigkeit" in der Ausführung von den letztlich "unsicheren" Ergebnissen einer reinen Luftbildauswertung abhängig gemacht werden und auch eine ggf. ermittelte relativ geringe Wahrscheinlichkeit rechtfertigt kein "unsauberes Arbeiten" oder "anteiligen" Verzicht auf Maßnahmen. Oft fallen daher auch bei Vorliegen einer vorherigen Luftbildauswertung letztlich die selben Arbeiten an, wie ohne.

Ggf. kann eine "Luftbildauswertung" hier also mit einer "pauschalen" vollflächigen "Vorab-Sondierung" ersetzt werden und diese ist im Idealfall sogar günstiger, schneller ausführbar und Ergebnisse bzw. nutzbare (!) "Baufreigaben" liegen kurzfristig vor!


Fragen Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne individuell.


Besondere fachübergreifende Kompetenz und Hintergrund befähigen EUGEO bei Historisch-genetischer Recherche und Luftbildauswertung wie bei Kampfmittelsondierung und Kampfmittelräumung zu situations- und problemangemessenen Lösungen.

(Abb.: EUGEOs "leider" nur noch "historisches" mobiles Zeiss-Stereopantometer (Qualitäts-Durchlicht-Spiegel-Stereoskop)
Stationäre waren noch größer, finden sich praktisch aber nur noch im Museum (Bsp. Wild Autograph A8).
Heute erfolgt auch stereoskopische Luftbildauswertung und Photogrammetrie eher am PC mit Spezialsoftware.